Rechtsberatungs-Rechtsschutz
Der Anwalt an Ihrer Seite
Mit Ihrem CHAR!SMA Konto können Sie sich in einer eigenen privaten Rechtsangelegenheit bei Anwendbarkeit deutschen Rechts telefonisch durch einen Anwalt beraten lassen. Egal, ob es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Streit nach Verkehrsunfällen oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht.
Die dafür anfallenden Kosten übernimmt die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG * für Sie.
Für den Fall, dass eine erste telefonische Beratung nicht möglich oder nicht ausreichend ist, nennt Ihnen die ÖRAG auf Wunsch geeignete Rechtsanwälte in Ihrer Nähe. Sie können einen Anwalt selbst auswählen. Die anfallenden Anwaltskosten sind in den Rechtsschutzleistungen nicht enthalten.
Hinweis
Wenn Sie sich von einem Anwalt in Ihrer Nähe telefonisch beraten lassen, können Sie die Rechnung bei Ihrem CHAR!SMA Service-Center einreichen, damit die Erstattung beim Versicherer veranlasst werden kann. Der Höchstbetrag richtet sich nach § 34 Abs.1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG und beträgt momentan 190,00 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es erfolgt keine Kostenübernahme für eine Auskunft zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Wertpapierrecht und allgemein Themenbereich „Banking“).
Ihr Vorteil
Telefonische Erstberatung in eigenen privaten Rechtsfragen.
So geht's
- Rufen Sie im Notfall das CHAR!SMA Service-Center an: +49 (0) 5522 969-333.
- Identifizieren Sie sich mit Name, Kontonummer/IBAN, Geburtsdatum und Kontomodell.
- Wir verbinden Sie zum telefonischen Rechtsberatungs-Rechtsschutz.
* Im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, besteht Rechtsberatungs-Rechtsschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsschutz-Sonderbedingungen für die telefonische Rechtsberatung.